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Shark Auspuff
GP-Series Auspuffsystem mit EG-BE
Endschalldämpfer
Art. No. 10012550
Wichtige Hinweise
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UVP
399,95 € 2
ab 299,00 € 1
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Beschreibung
GP-Series Auspuffsystem mit EG-BE Endschalldämpfer
Fest steht: Die Italiener haben ein Händchen für stilvolles Design, ausgesprochene Dynamik, sportlich-kernigen Sound, einzigartige High-Performance bei Auspuffanlagen sowie Endschalldämpfern. Und so gilt: Bahn frei für den Shark Dämpfer *GP-Series*! An diesem extrem kurzen, runden Endschalldämpfer mit dem weiten Auslass mit Racing Gitter ist garantiert kein Gramm Edelstahl zuviel verbaut worden. Trotz der schwarz-matten Beschichtung sieht man und vor allem hört man das sofort.
- Material: Edelstahl, matt-schwarz
- die Lieferung erfolgt mit einem matt-gebürstetem Zwischenrohr zum Anbau an das Originalkrümmer-Set
- Mit EG-BE
Informationen zur Form und Ausführung finden Sie unter dem Punkt "Wichtige Hinweise".
Herstellerinfo: Shark Auspuff
Performance Exhaust System
Die High-End Auspuffanlagen aus dem Hause Shark sorgen für Spitzenleistung im gesamten Drehzahlbereich und dem bekannten sportlichen, kernigen und unverwechselbaren Shark Sound. Handgefertigt, unter Verwendung von High-Quality-Materialien, steht Shark für höchste Qualität und Passgenauigkeit. Alle Endschalldämpfer werden mit EG/BE und entnehmbaren dB-Absorber ausgeliefert.
Info
Hergestellt in Italien
Info
Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
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