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Joubert
ZURRGURT M. SPANNRATSCHE
JOUBERT, LAENGE: 5 METER
Art. No. 10001106
Wichtige Hinweise
8,49 € 1
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Beschreibung
ZURRGURT M. SPANNRATSCHE JOUBERT, LAENGE: 5 METER
Joubert Zurrgurt mit Spannratsche:
Hochwertiger Spanngurt zum sicheren Verzurren von Motorrollern, Motorrädern, ATV/Quads, Jet Skis, Fahrrädern auf dem Anhänger, in Transportern etc.
- Länge: 500 cm
- Breite: 25 mm
- Zurrkraft: 175 daN (direkter Zug)
- Zurrkfrat: 350 dAN (Umreifung)
- Material: 100% Polyester
- Lieferumfang: 1 Stück
Hinweis:
Zurrgurte, die breiter als 25 mm sind, müssen nach der DIN EN 12195-2 getestet werden. Zur Ermittlung der Belastbarkeit, wird der Zurrgurt schrittweise mit mehr Gewicht belastet. Das ermittelte Gewicht wird schlussendlich als Zurrkraft (LC = Lashing Capacity) definiert. Ein geprüfter und zugelassener Zurrgurt ist am Gurt vernähten rechteckigen Etikett zu erkennen.
Herstellerinfo: Joubert
Zuverlässigkeit - Maximale Sicherheit - Viel Komfort
Joubert wurde 1928 in Amber (Frankreich) gegründet und gilt seit jeher als Experte für elastische Seile, Schlingen und Gurte aus textilem Gewebe. Durch eine moderne Unternehmensstrategie, Forschung und kundenorientiertes Handeln erlangte das französische Unternehmen im Laufe der Jahre eine führende Position als Hersteller von Ladungssicherungen. Innovative Produkte wie Zurrgurte und Spanngummis von Joubert stehen für absolute Zuverlässigkeit, maximale Sicherheit und viel Komfort.
Info
Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
Originalteile an Fahrzeugen neuerer Baujahre, die ab Werk mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, dürfen nur gegen solches Zubehör ausgetauscht werden, das ebenfalls E-geprüft ist. Ein E-geprüfter Spiegel darf z.B. nicht durch einen ersetzt werden, der nur das TÜV-Maß nach deutschem Zulassungsrecht aufweist.
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