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LSL
LSL Lenker S1 Clubman Breite 690mm
22 mm, aus Stahl
Art. No. 10020540
Wichtige Hinweise
59,95 € 1
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Beschreibung
LSL Lenker S1 Clubman Breite 690mm 22 mm, aus Stahl
Ob nun die Fahrposition, das Fahrgefühl, die Optik oder auch einfach nur das dringende Bedürfniss nach Veränderung die Entscheidung für den LSL Lenker *S1 Clubman* beeinflusst hat, Hauptsache das. Und du fährst mit dem sportlich gekröpften Lenker, verchromt oder schwarz beschichtet - so wie einem alten R 50-Modell - gut.
- Material: hochfester Stahl
- Form: sportlich gekröpft
- wahlweise verchromt oder schwarz beschichtet
- mit TÜV-Gutachten
- Maße:
- Aussen-Ø 22,0 mm
- Maße (B x H x T) in mm: 690 x 40 x 115
- Wandstärke 2,0 mm
- Gewicht: ca. 760 Gramm
Herstellerinfo: LSL
Design und Funktion auf höchstem Niveau
Wer sich die Umbau-Projekte von LSL ansieht, merkt sofort, dass hier Leute mit jeder Menge Leidenschaft und mindestens ebenso viel technischem Sachverstand am Werk sind. Zwar legt LSL bei jedem Produkt großen Wert auf tolle Optik, aber im Mittelpunkt jeder Produktentwicklung steht immer maximaler Fahrspaß durch exzellente Funktion. Besonders im Bereich der ergonomischen Optimierung - Lenker, Griffe, Hebel, Fußrasten - hat sich LSL einen extrem guten Namen gemacht. Weitere Schwerpunkte im LSL-Programm sind Fahrwerks- und Hydraulik-Komponenten, Sturzschutz und Beleuchtung. Dass LSL mit dem hohen Anspruch an technischer Finesse und kompromissloser Qualität den richtigen Weg eingeschlagen hat, beweisen etliche Auszeichnungen: So gewann LSL 2013 bei der Leserwahl der Zeitschrift "PS" zum fünften Mal in Folge in der Kategorie "Zubehör/Umbauten".
Info
Technisches Zubehör, dessen Betriebssicherheit nicht nur von der eigenen Festigkeit und Funktion, sondern auch von der korrekten Montage am Fahrzeug abhängt, wird häufig mit einem deutschen TÜV Gutachten geliefert. Der Nutzer ist verpflichtet, solches Zubehör nach dem Anbau umgehend vom TÜV in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. Dabei kontrolliert der TÜV-Prüfer auch die Betriebssicherheit des Fahrzeugs insgesamt. Die Eintragung ist kostenpflichtig.
Aktuelle TÜV Gutachten sind inzwischen immer häufiger auf bestimmte Fahrzeugtypen bezogen. Kein Hersteller ist jedoch (z. B. aus Kostengründen) in der Lage, sein Produkt an allen in Frage kommenden Fahrzeugen prüfen zu lassen. Ist ein Modell nicht aufgeführt, muß der Prüfer nach seiner Sachkenntnis über die Eintragung entscheiden, die verkehrssichere Beschaffenheit und Festigkeit des Produkts wäre mit dem bestehenden TÜV-Gutachten nachgewiesen.
Seit 2002 akzeptiert der TÜV nur noch Teilegutachten, die einen Nachweis über das Qualitätsmanagementsystem des Herstellers gemäß den Anforderungen des §19 Anlage XIX StVZO durch eine gültige Zertifizierungsurkunde enthalten. Ältere Gutachten können nur noch ausnahmsweise im Rahmen einer Vollabnahme (Bauratabnahme) herangezogen werden, verpflichten den Prüfer jedoch keineswegs mehr zu einer Eintragung.
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