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Highsider
STAR-MX1 LED-BLINKER
E-GEPRUEFT, PAAR, GETOENT
Art. No. 10049793
Wichtige Hinweise
35,95 € 1
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Beschreibung
STAR-MX1 LED-BLINKER E-GEPRUEFT, PAAR, GETOENT
"Wo hast du denn deine Blinker?" Diese Frage hörst immer wieder, wenn du die HIGHSIDER *STAR-MX1 PRO* LED-Einbaublinker bei deinem Fahrzeug, Quad oder Roller eingebaut hast. Der Witz ist, dass der HIGHSIDER "STAR-MX1 PRO* nahezu unsichtbar an vielen Stellen an deinem Fahrzeug seinen Platz findet. Das macht ihn besonders beliebt bei Umbauten, an denen Blinker kaum sichtbar sein sollen oder einfach zu wenig Platz vorhanden ist. Diese Blinker überzeugen mit einem edlen Look mit getöntem Glas und sind dank leuchtstarker LEDs unübersehbar. Die HIGHSIDER *STAR-MX1 PRO* Blinker sind ideal zum Einkleben oder Einlaminieren, sie sind E-geprüft für vorne und hinten sowie für den vertikalen und einen horizontalen Einbau geeignet.
Maße:
- A Breite: 38 mm
- C Höhe: 8 mm
- D Tiefe: 12 mm
- Gelb = Blinker (+)
- Schwarz = Masse (-)
1 Paar HIGHSIDER *STAR-MX1 PRO MODUL* LED-Einbaublinker
Herstellerinfo: Highsider
Scheinwerfer, Blinker, Rückspiegel und Zubehör
Die deutsche Marke Highsider steht vor allem für innovative Beleuchtungstechnik. Das Highsider-Sortiment umfasst unter anderem den wahrscheinlich kleinsten zugelassenen LED-Blinker, kombinierte Blink-/Rückleuchten und LED-Hauptscheinwerfer mit Abblend-, Fern- und Standlicht in modernster LED-Technik. Hochwertige Materialien, sorgfältige Verarbeitung und stimmiges Design machen Highsider-Produkte zu individuellen Sahnehäubchen für jedes Motorrad. Das gilt genauso für das Rückspiegel-Programm von Highsider. Und das beste: Für das, was sie bieten, sind Highsider-Produkte enorm günstig.
Info
Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
Originalteile an Fahrzeugen neuerer Baujahre, die ab Werk mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, dürfen nur gegen solches Zubehör ausgetauscht werden, das ebenfalls E-geprüft ist. Ein E-geprüfter Spiegel darf z.B. nicht durch einen ersetzt werden, der nur das TÜV-Maß nach deutschem Zulassungsrecht aufweist.
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