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SW-Motech
HAUPTSTAENDER SW-MOTECH
VT 125 C SHAD.SCHW.99-ABE
Art. No. 10046711
Wichtige Hinweise
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Beschreibung
HAUPTSTAENDER SW-MOTECH VT 125 C SHAD.SCHW.99-ABE
SW-MOTECH Hauptständer dienen der Vereinfachung von Wartungsarbeiten oder sorgen für einen sicheren Stand.
Einfaches Aufbocken, sowie Schräglagenfreiheit gehören zu den Vorzügen der hoch präzisen Fertigung.
Fast alle verfügbaren Hauptständer sind mit einer europaweiten ABE ausgestattet.
Liste der passenden Motorräder
Herstellerinfo: SW-Motech
Engineering for motorbikes
SW-Motech steht für Kompetenz in der Entwicklung und Produktion von praxisorientierten Lösungen aus den Bereichen Gepäcksysteme, Navigation, Ergonomie und Sicherheit - alles perfekt abgestimmt auf die Bedürfnisse beim Motorrad fahren. Die Produkte bestechen durch individuellen Look, konstruktive Höchstleistung, patentierte Technologien und durchdachte Innovationen. Dabei stehen Qualität, Langlebigkeit und Passgenauigkeit an oberster Stelle. SW-Motech ist der perfekte Begleiter für jedes Abenteuer, ganz gleich, ob auf dem Weg zur Arbeit, auf der Wochenendtour oder rund um den Globus.
Info
Hergestellt in der Europäischen Union
Info
Zur Montage dieses Artikels sollten Kfz-Grundkenntnisse vorhanden sein. Sollten Sie nicht über die entsprechenden Qualifikationen verfügen, empfehlen wir die Arbeiten von einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen!
Info
Die deutsche "allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)" berechtigt zur Nutzung des betreffenden Zubehörs an den im Gutachtenheft aufgeführten Fahrzeugmodellen. Dabei ist das Typenkürzel, nicht die Verkaufsbezeichnung für die Identifizierung des Fahrzeugs ausschlaggebend. Das Gutachtenheft ist bei der Fahrt mitzuführen und bei einer Verkehrskontrolle oder der Hauptuntersuchung (HU) auf Verlangen vorzuweisen.
Zubehör mit ABE muss nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Wer jedoch nicht stets das Gutachten mitführen möchte, kann bspw. vom TÜV auf Wunsch eine (kostenpflichtige) Eintragung vornehmen lassen.
Soll das Zubehör an einem Fahrzeug genutzt werden, welches nicht in der ABE aufgelistet ist, wird eine Einzelabnahme notwendig. Die Festigkeit und Verkehrssicherheit des Produkts selbst wäre mit der ABE nachgewiesen, über die Verwendbarkeit am Fahrzeug muss der Prüfer nach seiner Sachkenntnis entscheiden.
Ein E-Scooter mit ABE verfügt über eine deutsche Typgenehmigung, die aussagt, dass das jeweilige Fahrzeug alle genehmigungsrelevanten Voraussetzungen der eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) erfüllt. Zusätzlich gilt eine Versicherungspflicht und ein Verbot, die E-Scooter auf Gehwegen zu benutzen. Gefahren werden darf ausschließlich auf Radwegen und der Straße (wenn ein Radweg nicht vorhanden ist). Das Mindestalter zum Führen eines E-Scooters beträgt 14 Jahre. Ein Führerschein sowie das Tragen eines Helmes ist nicht erforderlich, wird jedoch dringend empfohlen. Ein E-Scooter darf ausschließlich alleine gefahren werden.
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