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Shark Auspuff
TRC-10 / TRC-20 Auspuffsystem mit EG-BE
Titan oder Carbon
Art. No. 10016250
Wichtige Hinweise
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Beschreibung
TRC-10 / TRC-20 Auspuffsystem mit EG-BE Titan oder Carbon
Deine Leidenschaft ist Ducati, du bist Feuer und Flamme für die aktuellen Monster, Scrambler, Multistrada, Supersport, Panigale und Hypermotard Motorräder? Dann heizen wir dein Verlangen jetzt noch mehr an! Mit den *TRC-10 oder TRC 20* Endschalldämpfern oder Komplett-Anlagen, aus Titan oder Carbon, von Shark. Allen High-Quality-Ausführungen sind das italienische Temperament sowie das besondere Verständnis für Sound. Leistung und Design der Italiener zu eigen. Shark und Ducati - das passt!
- Die Carbon-Endkappe mit sportlichen Kerben sorgt für einen extra dynamischen Look. Der Endtopf wird mit einem schraubbaren Halter befestigt.
- Material: Titan oder Carbon
- mit EG-BE (Euro4)
Herstellerinfo: Shark Auspuff
Performance Exhaust System
Die High-End Auspuffanlagen aus dem Hause Shark sorgen für Spitzenleistung im gesamten Drehzahlbereich und dem bekannten sportlichen, kernigen und unverwechselbaren Shark Sound. Handgefertigt, unter Verwendung von High-Quality-Materialien, steht Shark für höchste Qualität und Passgenauigkeit. Alle Endschalldämpfer werden mit EG/BE und entnehmbaren dB-Absorber ausgeliefert.
Info
Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
Info
Hergestellt in Italien
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