- Startseite
- Anbauteile
- Auspuffe
- Auspuffendschalldämpfer
- YOSHIMURA R-11
Yoshimura
YOSHIMURA R-11
Endschalldämpfer
Art. No. 60390000
Wichtige Hinweise
Finde dein Motorrad:
UVP
599,00 € 2
ab 529,00 € 1
Ratenkauf ab 44,08 € in 12 Monatsraten
Du hast folgenden Artikel in den Warenkorb gelegt:
Beschreibung
YOSHIMURA R-11 Endschalldämpfer
Yoshimura - dieser Markenname geht Motorradrennsport-Fans in der ganzen Welt mit Genuß von der Zunge. Die Schalldämpfer- und Auspuffanlagen der japanischen Edelschmiede gehören unbenommen zu den besten der Welt. Das beweist zum Beispiel auch der Yoshimura R-11 Endschalldämpfer.
Von Hand und unter Verwendung hochwertigster Materialien (Edelstahl und Carbon) hergestellt, begeistert der Slip-on-Dämpfer mit seinem besonderen 'heiseren' Power-Sound. Das ist Hightech, die man hören und erfahren kann!
- passend für die Original Krümmeranlage
- mit EU-Betriebserlaubnis, keine Eintragung in die Papiere
- mehr Leistung, mehr Sound, mehr Faszination
Material:
- Körper: Edelstahl, poliert oder in Carbon-Optik
- Endkappe: Carbon
Gut zu wissen: Sofern der original Katalysator bei der Montage entfällt, ist ein entsprechender Ersatz im Lieferumfang enthalten.
Herstellerinfo: Yoshimura
Rennsportlegende aus Japan – Die Firma Yoshimura wurde, ähnlich wie Louis, ursprünglich als kleiner Reparaturbetrieb für Motorräder gegründet. Das war 1954. Seitdem hat sich Yoshimura zu einem der weltweit führenden Anbieter von Auspuffanlagen und Tuningteilen entwickelt. Den Legendenstatus hat die Marke vor allem ihrem Gründer und genialen Tuner Hideo Pop Yoshimura zu verdanken. Sein extrem erfolgreiches Rennsport-Engagement führt das Unternehmen bis heute fort. Und davon profitieren natürlich die Produktentwicklung und die Performance der Yoshimura-Schalldämpfer und -Auspuffanlagen.
Info
QUALITÄT MADE IN JAPAN!
Dieses Produkt wurde aus dem fernen Japan importiert! Neuste Technologie, ständige Überwachung der Produktionsanlagen und noch viele weitere Komponenten wurden eingesetzt, um Ihnen ein Produkt der höchsten Qualitätsstufe zur Verfügung zu stellen.
Info
Edelstahl Rostfrei ist ein Sammelbegriff für die nichtrostenden Stähle. Sie weisen gegenüber unlegierten Stählen eine deutlich verbesserte Korrosionsbeständigkeit auf. Nichtrostende Stähle sind alterungsbeständig, hygienisch, UV-beständig, verrottungsfest, bruchsicher, ungiftig und umweltfreundlich. Sie wittern nicht ab und lassen sich auch nach Jahrzehnten vollständig recyceln. Seit Erfindung der nichtrostenden Stähle im Jahre 1912 haben Hersteller und Verarbeiter unterschiedliche Handelsnamen verwendet wie V2A, V4A, NIROSTA, Remanit oder Cromargan, wobei solche Bezeichnungen oft nur für Teilbereiche gelten.
Aber auch das Wort "Edelstahl" ohne den Zusatz "Rostfrei" reicht als Bezeichnung nicht aus, denn zu den Edelstählen gehören auch die Gruppen Edelbaustahl, Wälzlagerstahl, Schnellarbeitsstahl und Werkzeugstahl mit wesentlich anderen Gebrauchseigenschaften.
PFLEGE UND UMGANG:
Edelstahl sollte wie alles andere Material regelmäßig gereinigt werden. Insbesondere nach einer Fahrt bei salzhaltiger Luft (Küstennähe) sowie zu bestimmten Intervallen, sollte dieses Produkt zum Werterhalt entsprechend gepflegt werden.
In Ecken, Kanten und Verschraubungen bleibt leicht Wasser zurück, das zu Korrosionsschäden führen kann, hier also sorgfältig reinigen, notfalls ab und zu die Schrauben lösen und die Teile gut reinigen.
Keine "rostigen" Stahlteile an den Edelstahl lassen, Edelstahl wird vom Rost "infiziert".
Info
Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
Dokumente
Bewertungen (11)
Writing review is not available
We are currently working on the implementation. The feature will be available soon.
Alle Varianten
Noch Fragen?
Versandkostenfrei ab 199€
2 Jahre Rückgaberecht
Kauf auf Rechnung
Gratis Rückversand