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Highsider
HIGHSIDER HAUPTSCHEINWER.
LED-STANDLICHTRING, SCHW.
Art. No. 10034029
Wichtige Hinweise
119,95 € 1
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Beschreibung
HIGHSIDER HAUPTSCHEINWER. LED-STANDLICHTRING, SCHW.
Highsider Hauptscheinwerfer
5 3/4 Zoll Hauptscheinwerfer mit H4-Einsatz im schwarzen Metallgehäuse. Ein spezieller Dichtgummi am Lampenring lässt bei Dunkelheit einen feinen Zierstreifen am Gehäuse erstrahlen.
- Mit LED Standlichtring.
- Durchmesser ca. 146 mm,
- Tiefe 141 mm.
- Mit seitlicher Aufnahmebefestigung in M6.
- Lieferung inkl. Kabel und H4 12V 60/55W Glühlampe und Schrauben.
Hinweis: Lampenhalter bitte seperat bestellen.
Herstellerinfo: Highsider
Scheinwerfer, Blinker, Rückspiegel und Zubehör
Die deutsche Marke Highsider steht vor allem für innovative Beleuchtungstechnik. Das Highsider-Sortiment umfasst unter anderem den wahrscheinlich kleinsten zugelassenen LED-Blinker, kombinierte Blink-/Rückleuchten und LED-Hauptscheinwerfer mit Abblend-, Fern- und Standlicht in modernster LED-Technik. Hochwertige Materialien, sorgfältige Verarbeitung und stimmiges Design machen Highsider-Produkte zu individuellen Sahnehäubchen für jedes Motorrad. Das gilt genauso für das Rückspiegel-Programm von Highsider. Und das beste: Für das, was sie bieten, sind Highsider-Produkte enorm günstig.
Info
Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
Originalteile an Fahrzeugen neuerer Baujahre, die ab Werk mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, dürfen nur gegen solches Zubehör ausgetauscht werden, das ebenfalls E-geprüft ist. Ein E-geprüfter Spiegel darf z.B. nicht durch einen ersetzt werden, der nur das TÜV-Maß nach deutschem Zulassungsrecht aufweist.
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