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Bodystyle
Bodystyle Bugspoiler Sportsline
Lackiert und unlackiert
Art. No. 10007150
Wichtige Hinweise
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UVP
139,95 € 2
ab 131,99 € 1
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Beschreibung
Bodystyle Bugspoiler Sportsline Lackiert und unlackiert
Da steht Ihr Bike. Wunderschön, glänzend - so, wie Sie es sich immer vorgestellt haben. Doch, irgendetwas fehlt. Etwas, das es aus der Masse ähnlicher Motorräder heraushebt. Sie hätten es gern ein wenig einzigartiger, individueller. Wie wärs mit einem Bodystyle Bugspoiler. Bitte sehr, unlackiert oder in Ihrer Fahrzeugfarbe lackiert holt er noch mehr Optik aus Ihrem Bike heraus.
- aus schlagfestem ABS-Kunststoff
- komplett einbaufertig mit allen erforderlichen Anbauteilen und ABE für Deutschland geliefert
- inklusive Montageanleitung
- Den Originalfarbcode für die farbigen Verkleidungsteile finden Sie unter dem Punkt "Wichtige Hinweise"
- Montagebeispiele finden Sie in unserem Dokumente-Bereich.
- made in EU!
Herstellerinfo: Bodystyle
Styling Parts
Bodystyle ist bei Stylingparts mittlerweile Marktführer in Deutschland. Die namhaften Tuning-Profis bieten ein individuelles Programm für alle gängigen Sport- und Naked-Bikes. Bodystyle Styling Parts verleihen Ihrem Bike mit wenigen Handgriffen eine individuelle, exklusive Optik - absolut treffentauglich! Hergestellt aus robustem ABS Kunststoff sind die passgenauen Anbauteile wahlweise unlackiert bzw. in originalen Herstellerfarben lackiert und bei Bedarf mit TÜV-Gutachten erhältlich.
Info
Die deutsche "allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)" berechtigt zur Nutzung des betreffenden Zubehörs an den im Gutachtenheft aufgeführten Fahrzeugmodellen. Dabei ist das Typenkürzel, nicht die Verkaufsbezeichnung für die Identifizierung des Fahrzeugs ausschlaggebend. Das Gutachtenheft ist bei der Fahrt mitzuführen und bei einer Verkehrskontrolle oder der Hauptuntersuchung (HU) auf Verlangen vorzuweisen.
Zubehör mit ABE muss nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Wer jedoch nicht stets das Gutachten mitführen möchte, kann bspw. vom TÜV auf Wunsch eine (kostenpflichtige) Eintragung vornehmen lassen.
Soll das Zubehör an einem Fahrzeug genutzt werden, welches nicht in der ABE aufgelistet ist, wird eine Einzelabnahme notwendig. Die Festigkeit und Verkehrssicherheit des Produkts selbst wäre mit der ABE nachgewiesen, über die Verwendbarkeit am Fahrzeug muss der Prüfer nach seiner Sachkenntnis entscheiden.
Ein E-Scooter mit ABE verfügt über eine deutsche Typgenehmigung, die aussagt, dass das jeweilige Fahrzeug alle genehmigungsrelevanten Voraussetzungen der eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) erfüllt. Zusätzlich gilt eine Versicherungspflicht und ein Verbot, die E-Scooter auf Gehwegen zu benutzen. Gefahren werden darf ausschließlich auf Radwegen und der Straße (wenn ein Radweg nicht vorhanden ist). Das Mindestalter zum Führen eines E-Scooters beträgt 14 Jahre. Ein Führerschein sowie das Tragen eines Helmes ist nicht erforderlich, wird jedoch dringend empfohlen. Ein E-Scooter darf ausschließlich alleine gefahren werden.
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