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Bodystyle
Bodystyle Radabdeckung Sportsline
Lackiert und unlackiert
Art. No. 10007350
Wichtige Hinweise
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UVP
109,99 € 2
ab 59,99 € 1
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Beschreibung
Bodystyle Radabdeckung Sportsline Lackiert und unlackiert
Die BODYSTYLE Radabdeckungen in Sportbike-Optik machen ordentlich etwas her! In Fahrzeugfarbe lackiert oder unlackiert unterstreichen sie den sportlichen Look. Für alle, die mehr wollen.
- hergestellt aus schlagfestem ABS-Material.
- die Radabdeckungen werden komplett einbaufertig mit allen erforderlichen Anbauteilen und ABE gültig für Deutschland geliefert.
- in verschiedenen Farben lackiert und unlackiert lieferbar
- Den Originalfarbcode für die farbigen Verkleidungsteile finden Sie unter dem Punkt "Wichtige Hinweise"
- Montagebeispiele finden Sie in unserem Dokumente-Bereich.
Herstellerinfo: Bodystyle
Styling Parts
Bodystyle ist bei Stylingparts mittlerweile Marktführer in Deutschland. Die namhaften Tuning-Profis bieten ein individuelles Programm für alle gängigen Sport- und Naked-Bikes. Bodystyle Styling Parts verleihen Ihrem Bike mit wenigen Handgriffen eine individuelle, exklusive Optik - absolut treffentauglich! Hergestellt aus robustem ABS Kunststoff sind die passgenauen Anbauteile wahlweise unlackiert bzw. in originalen Herstellerfarben lackiert und bei Bedarf mit TÜV-Gutachten erhältlich.
Info
Die deutsche "allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)" berechtigt zur Nutzung des betreffenden Zubehörs an den im Gutachtenheft aufgeführten Fahrzeugmodellen. Dabei ist das Typenkürzel, nicht die Verkaufsbezeichnung für die Identifizierung des Fahrzeugs ausschlaggebend. Das Gutachtenheft ist bei der Fahrt mitzuführen und bei einer Verkehrskontrolle oder der Hauptuntersuchung (HU) auf Verlangen vorzuweisen.
Zubehör mit ABE muss nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Wer jedoch nicht stets das Gutachten mitführen möchte, kann bspw. vom TÜV auf Wunsch eine (kostenpflichtige) Eintragung vornehmen lassen.
Soll das Zubehör an einem Fahrzeug genutzt werden, welches nicht in der ABE aufgelistet ist, wird eine Einzelabnahme notwendig. Die Festigkeit und Verkehrssicherheit des Produkts selbst wäre mit der ABE nachgewiesen, über die Verwendbarkeit am Fahrzeug muss der Prüfer nach seiner Sachkenntnis entscheiden.
Ein E-Scooter mit ABE verfügt über eine deutsche Typgenehmigung, die aussagt, dass das jeweilige Fahrzeug alle genehmigungsrelevanten Voraussetzungen der eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) erfüllt. Zusätzlich gilt eine Versicherungspflicht und ein Verbot, die E-Scooter auf Gehwegen zu benutzen. Gefahren werden darf ausschließlich auf Radwegen und der Straße (wenn ein Radweg nicht vorhanden ist). Das Mindestalter zum Führen eines E-Scooters beträgt 14 Jahre. Ein Führerschein sowie das Tragen eines Helmes ist nicht erforderlich, wird jedoch dringend empfohlen. Ein E-Scooter darf ausschließlich alleine gefahren werden.
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