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Bodystyle
BODYSTYLE Scheinwerferverkleidung
lackiert und unlackiert
Art. No. 60198200
Wichtige Hinweise
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UVP
79,95 € 2
ab 39,99 € 1
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Beschreibung
BODYSTYLE Scheinwerferverkleidung lackiert und unlackiert
Mehr Styling, verbesserte Aerodynamik, komfortableres Fahren - das sind die Stichworte, die die Bodystyle Sportsline Lampenverkleidung in aller Kürze beschreiben.
Diese Verkleidung gibt es unlackiert und in Fahrzeugfarben, anbaufertig vorlackiert. Das ist bestes Optik-Tuning aus hochfestem ABS-Kunststoff bei Motorrädern. Die Lampenverkleidung wird mit sämtlichem Befestigungsmaterial geliefert. Die ABE liegt natürlich auch dabei. Typisch Bodystyle Qualität - made in EU!
Herstellerinfo: Bodystyle
Styling Parts
Bodystyle ist bei Stylingparts mittlerweile Marktführer in Deutschland. Die namhaften Tuning-Profis bieten ein individuelles Programm für alle gängigen Sport- und Naked-Bikes. Bodystyle Styling Parts verleihen Ihrem Bike mit wenigen Handgriffen eine individuelle, exklusive Optik - absolut treffentauglich! Hergestellt aus robustem ABS Kunststoff sind die passgenauen Anbauteile wahlweise unlackiert bzw. in originalen Herstellerfarben lackiert und bei Bedarf mit TÜV-Gutachten erhältlich.
Info
Die deutsche "allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)" berechtigt zur Nutzung des betreffenden Zubehörs an den im Gutachtenheft aufgeführten Fahrzeugmodellen. Dabei ist das Typenkürzel, nicht die Verkaufsbezeichnung für die Identifizierung des Fahrzeugs ausschlaggebend. Das Gutachtenheft ist bei der Fahrt mitzuführen und bei einer Verkehrskontrolle oder der Hauptuntersuchung (HU) auf Verlangen vorzuweisen.
Zubehör mit ABE muss nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Wer jedoch nicht stets das Gutachten mitführen möchte, kann bspw. vom TÜV auf Wunsch eine (kostenpflichtige) Eintragung vornehmen lassen.
Soll das Zubehör an einem Fahrzeug genutzt werden, welches nicht in der ABE aufgelistet ist, wird eine Einzelabnahme notwendig. Die Festigkeit und Verkehrssicherheit des Produkts selbst wäre mit der ABE nachgewiesen, über die Verwendbarkeit am Fahrzeug muss der Prüfer nach seiner Sachkenntnis entscheiden.
Ein E-Scooter mit ABE verfügt über eine deutsche Typgenehmigung, die aussagt, dass das jeweilige Fahrzeug alle genehmigungsrelevanten Voraussetzungen der eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) erfüllt. Zusätzlich gilt eine Versicherungspflicht und ein Verbot, die E-Scooter auf Gehwegen zu benutzen. Gefahren werden darf ausschließlich auf Radwegen und der Straße (wenn ein Radweg nicht vorhanden ist). Das Mindestalter zum Führen eines E-Scooters beträgt 14 Jahre. Ein Führerschein sowie das Tragen eines Helmes ist nicht erforderlich, wird jedoch dringend empfohlen. Ein E-Scooter darf ausschließlich alleine gefahren werden.
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