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Bodystyle
Bodystyle Sitzkeil
Lackiert und unlackiert
Art. No. 10007500
Wichtige Hinweise
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UVP
89,95 € 2
ab 79,99 € 1
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Beschreibung
Bodystyle Sitzkeil Lackiert und unlackiert
Der "Sitzkeil" von Bodystyle hat schon so manchem Motorrad den Funken mehr Sportlichkeit gebracht. Und Ihrem Bike, in Fahrzeugfarbe lackiert oder unlackiert, verleiht er sicherlich genau den Look, dann Sie lieben werden.
Innerhalb kürzester Zeit wird die Original Zweimannsitzbank zum sportlichen Einsitzer umgebaut.
- die Montage erfolgt über der Original Soziussitzbank oder diese wird entfernt. Die Sitzkeile werden ohne Rückenpolster geliefert
- aus ABS-Kunststoff
- in den exakten Originalfarben oder unlackiert geliefert
- Den Originalfarbcode für die farbigen Verkleidungsteile finden Sie unter dem Punkt "Wichtige Hinweise"
- komplett einbaufertig mit ABE gültig für Deutschland
Montagebeispiele finden Sie in unserem Dokumente-Bereich.
Herstellerinfo: Bodystyle
Styling Parts
Bodystyle ist bei Stylingparts mittlerweile Marktführer in Deutschland. Die namhaften Tuning-Profis bieten ein individuelles Programm für alle gängigen Sport- und Naked-Bikes. Bodystyle Styling Parts verleihen Ihrem Bike mit wenigen Handgriffen eine individuelle, exklusive Optik - absolut treffentauglich! Hergestellt aus robustem ABS Kunststoff sind die passgenauen Anbauteile wahlweise unlackiert bzw. in originalen Herstellerfarben lackiert und bei Bedarf mit TÜV-Gutachten erhältlich.
Info
Die deutsche "allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)" berechtigt zur Nutzung des betreffenden Zubehörs an den im Gutachtenheft aufgeführten Fahrzeugmodellen. Dabei ist das Typenkürzel, nicht die Verkaufsbezeichnung für die Identifizierung des Fahrzeugs ausschlaggebend. Das Gutachtenheft ist bei der Fahrt mitzuführen und bei einer Verkehrskontrolle oder der Hauptuntersuchung (HU) auf Verlangen vorzuweisen.
Zubehör mit ABE muss nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Wer jedoch nicht stets das Gutachten mitführen möchte, kann bspw. vom TÜV auf Wunsch eine (kostenpflichtige) Eintragung vornehmen lassen.
Soll das Zubehör an einem Fahrzeug genutzt werden, welches nicht in der ABE aufgelistet ist, wird eine Einzelabnahme notwendig. Die Festigkeit und Verkehrssicherheit des Produkts selbst wäre mit der ABE nachgewiesen, über die Verwendbarkeit am Fahrzeug muss der Prüfer nach seiner Sachkenntnis entscheiden.
Ein E-Scooter mit ABE verfügt über eine deutsche Typgenehmigung, die aussagt, dass das jeweilige Fahrzeug alle genehmigungsrelevanten Voraussetzungen der eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) erfüllt. Zusätzlich gilt eine Versicherungspflicht und ein Verbot, die E-Scooter auf Gehwegen zu benutzen. Gefahren werden darf ausschließlich auf Radwegen und der Straße (wenn ein Radweg nicht vorhanden ist). Das Mindestalter zum Führen eines E-Scooters beträgt 14 Jahre. Ein Führerschein sowie das Tragen eines Helmes ist nicht erforderlich, wird jedoch dringend empfohlen. Ein E-Scooter darf ausschließlich alleine gefahren werden.
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