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Highsider
HIGHSIDER RISER BALL ZOLL
50MM HOCH,SCHW.,ABE, PAAR
Art. No. 10021738
Wichtige Hinweise
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Beschreibung
HIGHSIDER RISER BALL ZOLL 50MM HOCH,SCHW.,ABE, PAAR
Die Premium Riser von Highsider aus hochwertigem Aluminium sind der Blickfang im Cockpit Ihrer Maschine.
- Erhöhung um 50 mm
- für zöllige (25,4 mm) Lenker
- Verschraubung: M12 x 1,75
- ohne Kabelinnenführung
- mit ABE für viele Modelle
- Farbe: Schwarz oder Verchromt
Liste der passenden Motorräder
Herstellerinfo: Highsider
Scheinwerfer, Blinker, Rückspiegel und Zubehör
Die deutsche Marke Highsider steht vor allem für innovative Beleuchtungstechnik. Das Highsider-Sortiment umfasst unter anderem den wahrscheinlich kleinsten zugelassenen LED-Blinker, kombinierte Blink-/Rückleuchten und LED-Hauptscheinwerfer mit Abblend-, Fern- und Standlicht in modernster LED-Technik. Hochwertige Materialien, sorgfältige Verarbeitung und stimmiges Design machen Highsider-Produkte zu individuellen Sahnehäubchen für jedes Motorrad. Das gilt genauso für das Rückspiegel-Programm von Highsider. Und das beste: Für das, was sie bieten, sind Highsider-Produkte enorm günstig.
Info
Die deutsche "allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)" berechtigt zur Nutzung des betreffenden Zubehörs an den im Gutachtenheft aufgeführten Fahrzeugmodellen. Dabei ist das Typenkürzel, nicht die Verkaufsbezeichnung für die Identifizierung des Fahrzeugs ausschlaggebend. Das Gutachtenheft ist bei der Fahrt mitzuführen und bei einer Verkehrskontrolle oder der Hauptuntersuchung (HU) auf Verlangen vorzuweisen.
Zubehör mit ABE muss nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Wer jedoch nicht stets das Gutachten mitführen möchte, kann bspw. vom TÜV auf Wunsch eine (kostenpflichtige) Eintragung vornehmen lassen.
Soll das Zubehör an einem Fahrzeug genutzt werden, welches nicht in der ABE aufgelistet ist, wird eine Einzelabnahme notwendig. Die Festigkeit und Verkehrssicherheit des Produkts selbst wäre mit der ABE nachgewiesen, über die Verwendbarkeit am Fahrzeug muss der Prüfer nach seiner Sachkenntnis entscheiden.
Ein E-Scooter mit ABE verfügt über eine deutsche Typgenehmigung, die aussagt, dass das jeweilige Fahrzeug alle genehmigungsrelevanten Voraussetzungen der eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) erfüllt. Zusätzlich gilt eine Versicherungspflicht und ein Verbot, die E-Scooter auf Gehwegen zu benutzen. Gefahren werden darf ausschließlich auf Radwegen und der Straße (wenn ein Radweg nicht vorhanden ist). Das Mindestalter zum Führen eines E-Scooters beträgt 14 Jahre. Ein Führerschein sowie das Tragen eines Helmes ist nicht erforderlich, wird jedoch dringend empfohlen. Ein E-Scooter darf ausschließlich alleine gefahren werden.
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