Zurrgurtsatz
1 SPANNRATSCHE U. 2 HAKEN
Wichtige Hinweise
Zurrgurtsatz 1 SPANNRATSCHE U. 2 HAKEN
Zum Verzurren von größeren, schwereren Gegenständen oder sogar Fahrzeugen ist dieser Joubert Zurrgurtsatz mit Spannratsche und 2 Haken eine gute Wahl. Das Zusammenspiel der S-förmigen Haken und der Ratsche funktioniert so gut, dass satte 175 daN (direkter Zug) Zurrkraft erreicht werden können. Mit einer Länge von 350 cm und 25 mm Breite hält der Joubert Zurrgurtsatz gnadenlos alles an seinem Platz.
- 2-teiliger Zurrgurtsatz mit Spannratsche und 2 Metallhaken
- Länge insgesamt: ca. 350 cm
- Breite: 25 mm
- Zurrkraft: 175 daN (direkter Zug)
- Material: 100 % Polyester
Hinweis:
Zurrgurte, die breiter als 25 mm sind, müssen nach der DIN EN 12195-2 getestet werden. Zur Ermittlung der Belastbarkeit, wird der Zurrgurt schrittweise mit mehr Gewicht belastet. Das ermittelte Gewicht wird schlussendlich als Zurrkraft (LC = Lashing Capacity) definiert. Ein geprüfter und zugelassener Zurrgurt ist am Gurt vernähten rechteckigen Etikett zu erkennen.
Joubert wurde 1928 in Amber (Frankreich) gegründet und gilt seit jeher als Experte für elastische Seile, Schlingen und Gurte aus textilem Gewebe. Durch eine moderne Unternehmensstrategie, Forschung und kundenorientiertes Handeln erlangte das französische Unternehmen im Laufe der Jahre eine führende Position als Hersteller von Ladungssicherungen. Innovative Produkte wie Zurrgurte und Spanngummis von Joubert stehen für absolute Zuverlässigkeit, maximale Sicherheit und viel Komfort.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beim Hauptuntersuchungs-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
Originalteile an Fahrzeugen neuerer Baujahre, die ab Werk mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, dürfen nur gegen solches Zubehör ausgetauscht werden, das ebenfalls E-geprüft ist. Ein E-geprüfter Spiegel darf z.B. nicht durch einen ersetzt werden, der nur das Maß nach deutschem Zulassungsrecht aufweist.
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