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Saito
SAITO LENKERENDENSPIEGEL
LINKS ODER RECHTS, STÜCK
Art. No. 10029869
Wichtige Hinweise
UVP
39,99 € 2
24,99 € 1
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Beschreibung
SAITO LENKERENDENSPIEGEL LINKS ODER RECHTS, STÜCK
Du suchst einen Lenkerendenspiegel, dessen Spiegelkörper aussieht wie der von unserem Universalspiegel 10028329? Bitte sehr: wir präsentieren den Saito Lenkerendenspiegel. Cooles Design, zum günstigen Preis. Das ist dein Lenkerendenspiegel.
- Material: Aluminium-Kunststoff-Kombination
- Farbe: matt-schwarz
- beidseitig montierbar
- Abmessungen siehe Maßskizze: a = 90 mm; b und c = 160 mm; d = 195 mm
- E-geprüft
- Lieferumfang:
1 Lenkerendenspiegel
inkl. Adapter für 22 mm und 25,4 mm Lenker
Herstellerinfo: Saito
Top Qualität zum Saito-Preis
Astronomische Preise für Originalersatzteile haben schon so manche rechtzeitige Bike-Inspektion vereitelt und viel sinnvolles Zubehör wurde aus Kostengründen im Regal liegen gelassen. Hier bietet Saito interessante Alternativen. Saito ist darauf spezialisiert, gute Verschleiß- und Zubehörartikel weltweit bei den führenden Herstellern und Zulieferern der Fahrzeugindustrie zu bestmöglichen Konditionen einzukaufen. So kann Saito seine zuverlässigen Produkte stets auf einem konkurrenzlosen Preisniveau halten. Profitiere auch du davon. Gönne dir und deinem Bike, was ihr braucht – mit Saito-Produkten macht Motorradfahren gleich noch mehr Freude!
Info
Maßskizze Spiegel
Info
Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
Originalteile an Fahrzeugen neuerer Baujahre, die ab Werk mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, dürfen nur gegen solches Zubehör ausgetauscht werden, das ebenfalls E-geprüft ist. Ein E-geprüfter Spiegel darf z.B. nicht durch einen ersetzt werden, der nur das TÜV-Maß nach deutschem Zulassungsrecht aufweist.
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