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Shark Auspuff
Street GP Auspuffsystem mit EG-BE
Art. No. 10030533
Wichtige Hinweise
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UVP
469,99 € 2
ab 299,00 € 1
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Beschreibung
Street GP Auspuffsystem mit EG-BE
Fest steht: Die Italiener haben ein Händchen für stilvolles Design, ausgesprochene Dynamik, sportlich-kernigen Sound sowie für einzigartige High-Performance bei Auspuffanlagen sowie Endschalldämpfern. Wie zum Beispiel bei dem Shark *Street GP* Carbon Auspuffsystem.
- extrem kurzer Endschalldämpfer (Länge 36 cm) aus Carbon im GP-Style
- die filigrane Endkappe ist ebenfalls aus Carbon gefertigt und besticht durch die sportliche Optik
- Enddämpfer-Durchmesser: 100 mm
- mit EG/BE
Informationen zur Form und Ausführung finden Sie unter dem Punkt "Wichtige Hinweise".
Herstellerinfo: Shark Auspuff
Performance Exhaust System
Die High-End Auspuffanlagen aus dem Hause Shark sorgen für Spitzenleistung im gesamten Drehzahlbereich und dem bekannten sportlichen, kernigen und unverwechselbaren Shark Sound. Handgefertigt, unter Verwendung von High-Quality-Materialien, steht Shark für höchste Qualität und Passgenauigkeit. Alle Endschalldämpfer werden mit EG/BE und entnehmbaren dB-Absorber ausgeliefert.
Info
Hergestellt in Italien
Info
Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
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