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Shin Yo
SHIN YO VERKLEIDUNGSSP.
STRAIGHT, SCHW. ,E-GEP.
Art. No. 10043090
Wichtige Hinweise
29,95 € 1
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Beschreibung
SHIN YO VERKLEIDUNGSSP. STRAIGHT, SCHW. ,E-GEP.
Gib deinem Motorrad mit Verkleidung mal einen neuen Look. Das geht schnell und einfach mit dem SHIN-YO Verkleidungsspiegel *Straight* für die rechte und linke Seite. Du musst sie nur gegen deine bisherigen Spiegel austauschen. Die Spiegel für rechts und links sind E-geprüft und du kannst also nach dem Umbau sofort wieder losfahren.
Die SHIN-YO *Straight* haben ein leichtes Rückspiegelgehäuse aus Kunststoff und einem Spiegelarm aus Aluminium. Eine korrosionsbeständige Edelstahl-Kugelklemmung ermöglicht dir die präzise Einstellung des Spiegels. Zur Montage an deine Motorradverkleidung benötigst du allerdings ein Adapterset, das du bitte extra bestellst. Diese Adapter gibt es in verschiedenen Längen und Varianten.
*Straight* Spiegel können links wie rechts verwendet werden und haben ein E-Prüfzeichen, wodurch die Spiegel legal im Straßenverkehr genutzt werden dürfen.
Abmessungen in mm (siehe Maßskizze):
- A: 85 mm
- B: 120 mm
- C: 185 mm
- D: 160 mm
- Stiellänge: 144 mm, Gelenk 33 mm
- Sackloch: M6 x 1,25 mm
Material: Kunststoff/Aluminium
Prüfungen: E-geprüft
Lieferumfang: 1 Stück, bitte Adapterset für die Verkleidung extra bestellen.
Die passenden Adapter findest Du unter passende Artikel.
Herstellerinfo: Shin Yo
High Quality Motorcycle Parts
Der Name ist Programm: Shin Yo ist das japanische Wort für Vertrauen. Entsprechend großen Wert legt der Hersteller auf Verarbeitung und Qualität. Dank hoher Stückzahlen der weltweit vertriebenen Produkte kann Shin Yo sein Motorradzubehör trotzdem zu enorm günstigen Preisen anbieten. Die Scheinwerfer, Blinker, Rücklichter und Rückspiegel überzeugen aber nicht nur mit Zuverlässigkeit und Funktionalität, sie sehen auch richtig gut aus.
Info
Maßskizze Spiegel
Info
Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
Originalteile an Fahrzeugen neuerer Baujahre, die ab Werk mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, dürfen nur gegen solches Zubehör ausgetauscht werden, das ebenfalls E-geprüft ist. Ein E-geprüfter Spiegel darf z.B. nicht durch einen ersetzt werden, der nur das TÜV-Maß nach deutschem Zulassungsrecht aufweist.
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