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UNIVERSAL-SPIEGEL
FUER LI+RE,SCHWARZ,STUECK
Art. No. 10028329
Wichtige Hinweise
22,99 € 1
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Beschreibung
UNIVERSAL-SPIEGEL FUER LI+RE,SCHWARZ,STUECK
Universal-Spiegel
Dieser Spiegel zeichnet sich durch seinen dezenten Look aus. Ist aber dennoch E-geprüft.
- Spiegelglas: klar
- Material: Metall / Kunststoff
- Gewindeart: Rechtsgewinde in mm: M10x1,25 ; Länge 18
- Im Lieferumfang ist ein Adapter mit Linksgewinde enthalten (z.B. Yamaha), sowie passender Erhöhung für die andere Seite.
- Passend für links oder rechts mit E-Prüfung
- Abmessungen siehe Maßskizze: a= 80mm, b= 141mm, c= 270mm, d= 132mm
- Lieferung pro Stück
- Farbe: Schwarz
- E-geprüft
Wichtiger Hinweis:
Um Lenkerspiegel mit Gewinde M 10 x 1,25 mm an Spiegelaufnahmen mit einem anderen Gewinde (z.B. M 10 x 1,5 mm wie bei den meisten BMW Fahrzeugen serienmäßig vorhanden) zu montieren, wird ein Adapter (im o.g. Fall Artikelnummer 10028904) benötigt.
Info
Maßskizze Spiegel
Info
Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
Originalteile an Fahrzeugen neuerer Baujahre, die ab Werk mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, dürfen nur gegen solches Zubehör ausgetauscht werden, das ebenfalls E-geprüft ist. Ein E-geprüfter Spiegel darf z.B. nicht durch einen ersetzt werden, der nur das TÜV-Maß nach deutschem Zulassungsrecht aufweist.
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