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Shin Yo
BLINKER-BREMS-RÜCKLICHT-
KOMBI,SHIN YO SPARK, PAAR
Art. No. 10035486
Wichtige Hinweise
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Beschreibung
BLINKER-BREMS-RÜCKLICHT- KOMBI,SHIN YO SPARK, PAAR
Super kleiner und sehr heller LED-Blinker im schwarzen Kunststoffgehäuse mit getöntem Glas sowie integriertem Rück- und Bremslicht.
- 12 V, 2/1/1W
- Maße (HxBxT) ca. 11 x 25 x 15 mm
- Länge flexibler Blinkerarm ca. 11 mm
- ca. 19 mm langes M8 x 1,25 Gewinde
- Lieferung montagefertig inkl. Kabel und Stecker
- E-geprüft
- Ø vom Anschluss des Blinkerarms: 12mm
- Preis pro Paar
Wichtig: Die Schluss-Bremsleuchte darf nur an Fahrzeugen angebracht werden, die mit einer Funktionskontrollanzeige ausgerüstet sind.
Für die korrekte Blink-Taktung sind u.U. Widerstände oder ein Blinkrelais notwendig. Detaillierte Information finden Sie unter der Rubrik Dokumente.
Herstellerinfo: Shin Yo
High Quality Motorcycle Parts
Der Name ist Programm: Shin Yo ist das japanische Wort für Vertrauen. Entsprechend großen Wert legt der Hersteller auf Verarbeitung und Qualität. Dank hoher Stückzahlen der weltweit vertriebenen Produkte kann Shin Yo sein Motorradzubehör trotzdem zu enorm günstigen Preisen anbieten. Die Scheinwerfer, Blinker, Rücklichter und Rückspiegel überzeugen aber nicht nur mit Zuverlässigkeit und Funktionalität, sie sehen auch richtig gut aus.
Info
Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
Originalteile an Fahrzeugen neuerer Baujahre, die ab Werk mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, dürfen nur gegen solches Zubehör ausgetauscht werden, das ebenfalls E-geprüft ist. Ein E-geprüfter Spiegel darf z.B. nicht durch einen ersetzt werden, der nur das TÜV-Maß nach deutschem Zulassungsrecht aufweist.
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