deejo
Deejo Leichtgewichtmesser 37 GrammArt. No. 10002543
deejo Leichtgewichtsmesser, 37 Gramm
Die Messer der französischen Marke deejo sind zweifellos etwas Besonderes: Eine durchdachte, quasi spielfreie Konstruktion ermöglicht geringstes Gewicht bei guter Handlichkeit, das ungewöhnliche Design besticht durch schlichte, ja geradezu minimalistische Eleganz. Alle Modelle zeichnen sich durch präzise Verarbeitung, einen hochwertigen rostfreien Messerstahl und einen schnitthaltigen Schliff aus. Sie tragen in der Hosentasche kaum auf und sind gut zu reinigen, weil unzugängliche Stellen fast nicht vorhanden sind. Funktion und Form, Material und Stil gehen bei diesen innovativen Produkten eine ganz neue Symbiose ein - das Ergebnis ist ein kleiner ästhetischer Augenschmaus.
Der mit widerstandsfähigem Wacholderholz belegte Griff verleiht dem 37 Gramm leichten Modell bei allem Minimalismus eine naturbezogene Optik. Alle Metallteile sind rostfrei, die 10.5 cm lange Klinge besitzt eine Federsteg-Arretierung, das Messer kann mit einem solide ausgeführten Federclip z.B. am Hosenbund oder an einer Tasche fixiert werden. Zusammengeklappt beträgt die Länge 11 cm, ausgeklappt 20.5 cm.
Nach § 42a Waffengesetz ist in Deutschland das Führen folgender Gegenstände verboten: Hieb- und Stoßwaffen, einhändig feststellbare Messer (Einhandmesser), feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm. Das Führen ist jedoch erlaubt, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Wichtiger Hinweis für Auslandsreisende: Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt in andere Länder über die dort geltenden Bestimmungen für das Mitführen von Messern. Ausländische Gesetze können von der deutschen Rechtsprechung erheblich abweichen. Verstöße werden zum Teil mit empfindlichen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen geahndet!
Hinweis für Bestellungen aus dem Ausland:
Machen Sie sich bitte vor Ihrer Bestellung persönlich mit den in Ihrem Land gültigen, gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Einfuhr und des Führens von Einhand- oder feststehenden Messern vertraut. Verstöße werden zum Teil mit empfindlichen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen geahndet!
deejo Leichtgewichtsmesser, 37 Gramm
Die Messer der französischen Marke deejo sind zweifellos etwas Besonderes: Eine durchdachte, quasi spielfreie Konstruktion ermöglicht geringstes Gewicht bei guter Handlichkeit, das ungewöhnliche Design besticht durch schlichte, ja geradezu minimalistische Eleganz. Alle Modelle zeichnen sich durch präzise Verarbeitung, einen hochwertigen rostfreien Messerstahl und einen schnitthaltigen Schliff aus. Sie tragen in der Hosentasche kaum auf und sind gut zu reinigen, weil unzugängliche Stellen fast nicht vorhanden sind. Funktion und Form, Material und Stil gehen bei diesen innovativen Produkten eine ganz neue Symbiose ein - das Ergebnis ist ein kleiner ästhetischer Augenschmaus.
Der mit widerstandsfähigem Wacholderholz belegte Griff verleiht dem 37 Gramm leichten Modell bei allem Minimalismus eine naturbezogene Optik. Alle Metallteile sind rostfrei, die 10.5 cm lange Klinge besitzt eine Federsteg-Arretierung, das Messer kann mit einem solide ausgeführten Federclip z.B. am Hosenbund oder an einer Tasche fixiert werden. Zusammengeklappt beträgt die Länge 11 cm, ausgeklappt 20.5 cm.
Nach § 42a Waffengesetz ist in Deutschland das Führen folgender Gegenstände verboten: Hieb- und Stoßwaffen, einhändig feststellbare Messer (Einhandmesser), feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm. Das Führen ist jedoch erlaubt, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Wichtiger Hinweis für Auslandsreisende: Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt in andere Länder über die dort geltenden Bestimmungen für das Mitführen von Messern. Ausländische Gesetze können von der deutschen Rechtsprechung erheblich abweichen. Verstöße werden zum Teil mit empfindlichen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen geahndet!
Hinweis für Bestellungen aus dem Ausland:
Machen Sie sich bitte vor Ihrer Bestellung persönlich mit den in Ihrem Land gültigen, gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Einfuhr und des Führens von Einhand- oder feststehenden Messern vertraut. Verstöße werden zum Teil mit empfindlichen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen geahndet!