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Highsider
HIGHSIDER LENKERENDEN-
SPIEGEL STEALTH-X5 SCHWA.
Art. No. 10030397
Wichtige Hinweise
54,95 € 1
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Beschreibung
HIGHSIDER LENKERENDEN- SPIEGEL STEALTH-X5 SCHWA.
Noch eine interessante Variante der Highsider *Stealth* Spiegel: Louis präsentiert dir den *Stealth-X5*! Mit seinem unverwechselbaren Design, dem kurzen, verstellbaren Spiegelarm, hängend montiert und als echtes Leichtgewicht sorgt er für eine echt krasse Optik deines Motorrads.
Ein stabiles Gelenk und das geringe Gewicht des Spiegelkopfes aus wertigem Kunststoff sorgen dafür, dass zusätzliche Einstellmöglichkeiten für mehr Sicherheit vorhanden sind und die Einstellungen auch bei hoher Geschwindigkeit erhalten bleiben. Der Spiegel ist links und rechts verwendbar.
- Abmessungen in mm (siehe Maßskizze): a=90, b=119, c=125, d=150.
Stiellänge: 75 mm
Gewicht: 130 g
- Lieferumfang:
1 Stück
1 X Adapter 1 Zoll
1 X Adapter 22 mmll
- Material: Kunststoff/Glas Kopf, Aluminium Arm
- E-geprüft
Herstellerinfo: Highsider
Scheinwerfer, Blinker, Rückspiegel und Zubehör
Die deutsche Marke Highsider steht vor allem für innovative Beleuchtungstechnik. Das Highsider-Sortiment umfasst unter anderem den wahrscheinlich kleinsten zugelassenen LED-Blinker, kombinierte Blink-/Rückleuchten und LED-Hauptscheinwerfer mit Abblend-, Fern- und Standlicht in modernster LED-Technik. Hochwertige Materialien, sorgfältige Verarbeitung und stimmiges Design machen Highsider-Produkte zu individuellen Sahnehäubchen für jedes Motorrad. Das gilt genauso für das Rückspiegel-Programm von Highsider. Und das beste: Für das, was sie bieten, sind Highsider-Produkte enorm günstig.
Info
Maßskizze Spiegel
Info
Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
Originalteile an Fahrzeugen neuerer Baujahre, die ab Werk mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, dürfen nur gegen solches Zubehör ausgetauscht werden, das ebenfalls E-geprüft ist. Ein E-geprüfter Spiegel darf z.B. nicht durch einen ersetzt werden, der nur das TÜV-Maß nach deutschem Zulassungsrecht aufweist.
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