LED-BLINKER GETOENT
SCHWARZ, 12V/1W
Wichtige Hinweise
LED-BLINKER GETOENT SCHWARZ, 12V/1W
Kleiner LED-Blinker mit getöntem Glas und schwarzem Kunststoffgehäuse.
- 12 V/ 1 W LEDs
- Maße Blinker (H x B x T) ca. 23 x 51 x 25 mm
- mit ca. 12 mm langem flexiblen Arm
- ca. 20 mm langes M10 x 1,25 Gewinde
- Lieferung montagefertig inkl. Kabel und Stecker
- E-geprüft
- Ø vom Anschluss des Blinkerarms: 14 mm
Preis pro Stück
Für die korrekte Blink-Taktung sind u.U. Widerstände oder ein Blinkrelais notwendig. Detaillierte Information findest du unter der Rubrik "Dokumente".
Alles begann mit einer kleinen Motorradwerkstatt in Hamburg. Seitdem hat sich Louis zum größten Handelsunternehmen für Motorrad und Freizeit in Europa entwickelt. Und auch nach über einem Dreivierteljahrhundert ist bei Louis die Leidenschaft ungebrochen, die Leidenschaft für das Leben auf zwei Rädern.
Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
Originalteile an Fahrzeugen neuerer Baujahre, die ab Werk mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, dürfen nur gegen solches Zubehör ausgetauscht werden, das ebenfalls E-geprüft ist. Ein E-geprüfter Spiegel darf z.B. nicht durch einen ersetzt werden, der nur das TÜV-Maß nach deutschem Zulassungsrecht aufweist.
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