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Louis
Spiegel Skelett-Hand
E-Geprüft
Art. No. 10028432
Wichtige Hinweise
ab 39,99 € 1
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Beschreibung
Spiegel Skelett-Hand E-Geprüft
Universal-Spiegel "Skelett-Hand"
Mehrere 1.000 Motorradfahrer können sich nicht irren! Dieser verchromte Spiegel in edler Aluminiumausführung mit skelettierter Hand und Unterarm als Spiegelarm ist filigran gearbeitet - ein optisches Highlight an jedem Bike. Sehen absolut cool aus und lassen die Maschine optisch breiter wirken. Hervorragende Sicht nach hinten. Einer der absoluten Topseller in unserem Spiegel-Sortiment. Lieferung inkl. Befestigungsschrauben für viele Harley-Davidson Modelle.
- Lieferung inkl. Yamaha-Adapter für Linksgewinde (nur beim rechten Spiegel)
- Abmessungen in mm (siehe Maßskizze): a = 78, b = 120, c = 225, d = 170
- Rechtsgewinde in mm: M10x1,25; Länge 13,5
- Lieferbar in Schwarz oder Chrom
- Preis pro Stück
- E-Geprüft
Herstellerinfo: Louis
Alles begann mit einer kleinen Motorradwerkstatt in Hamburg. Seitdem hat sich Louis zum größten Handelsunternehmen für Motorrad und Freizeit in Europa entwickelt. Und auch nach über einem Dreivierteljahrhundert ist bei Louis die Leidenschaft ungebrochen, die Leidenschaft für das Leben auf zwei Rädern.
Info
Maßskizze Spiegel
Info
Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
Originalteile an Fahrzeugen neuerer Baujahre, die ab Werk mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, dürfen nur gegen solches Zubehör ausgetauscht werden, das ebenfalls E-geprüft ist. Ein E-geprüfter Spiegel darf z.B. nicht durch einen ersetzt werden, der nur das TÜV-Maß nach deutschem Zulassungsrecht aufweist.
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